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meine Kommentare
Jan Schubert
[Re]: Es gab in den letzten Jahren mehrere Volksabstimmungen zum Thema Unabhängigkeit. Alle endeten mit dem Wunsch der Mehrheit, bei Frankreich zu verbleiben.
zum BeitragJan Schubert
Was haben die auf dem Werksgelände zu suchen?
zum BeitragJan Schubert
Menschen, die von den Geschehnissen im Nahen Osten nicht direkt betroffen sind, greifen Menschen an, die mit diesen Geschehnissen nichts zu tun haben. Wahrscheinlich im Namen der Menschenrechte. Kann man sich kaum ausdenken.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Eine israelische Sängerin wurde letztes Jahr Dritte beim ESC. Wurde da der Einwand auch schon erhoben?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Wen Sie die Gewerbesteuerbescheide der Städte Wolfsburg und Sindelfingen seit 1933 kennen würden (selbstverständlich mit konjunkturellen Schwankungen), dann würden Sie nicht solch einen Unsinn schreiben.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Nein.
zum BeitragJan Schubert
Die Tatsache, dass im vergangenen Jahr mehr Auto gefahren wurde, wird denselben Grund haben, wie man im Rahmen der Vorstellung der PKS 2023 vor zwei Wochen lesen konnte: es sind einfach mehr Menschen hinzugekommen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Haben Sie den Artikel nicht gelesen?
"Allerdings liege die Ausschüttungsquote – also der Anteil der Dividendenzahlungen am gesamten Gewinn – „mit 44,5 Prozent immer noch unterhalb des 5-Jahres-Durchschnitts von 47,6 Prozent und damit auf einem soliden und vertretbaren Niveau“, erläuterte EY-Partner Mathieu Meyer."
Mit anderen Worten: von 100 € Gewinn verbleiben im Schnitt 55,5 € im Unternehmen.
zum BeitragJan Schubert
Erst einmal brauche ich bei der Kündigung von Wohnraum einen triftigen Grund.
zum BeitragDann kann die Räumungsfrist nach § 721 ZPO bis zu einem Jahr betragen. Und in Härtefällen hilft dann in der Vollstreckung selbst immer noch § 765a ZPO.
Ich habe nicht den Eindruck, dass der mündige Bürger in Form des Mieters so ganz schutzlos ist.
Jan Schubert
Den Däubler zitiert man in der Praxis nur, wenn man Wert auf eine für den Arbeitgeber möglichst ungünstige arbeitsrechtliche Meinung legt. Und die These, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, was der Arbeitnehmer privat macht, stimmt nur mit Einschränkungen. Ich stelle mir gerade vor, was arbeitsrechtlich wohl passiert, wenn ein Mitglied der taz-Redaktion sich als AfD-Mitglied zu erkennen gibt.
Sehr weit weg von § 140 StGB sind Solidaritätsdemos für Terroristen nun wirklich nicht.
zum BeitragJan Schubert
Das ist ja inzwischen ein spannendes Gesellschaftsspiel in der deutschen Gesellschaft. Umweltaktivisten gegen Produktivitäts-, Steuer- und Sozialabgabenaktivisten.
zum BeitragJan Schubert
Frau Klette wurde nicht primär zur Gefahrenabwehr verhaftet, sondern für zur Last gelegte Taten aus der Vergangenheit.
Sie war sicher weiterhin gut beraten und weiß am besten, wann diese Tatbestände verjähren. Ansonsten hätte sie ja im Sinne einer Aufarbeitung schon längst dem Beispiel von Barbara Meyer oder Sabine Callsen folgen können.
Für eine vorauseilende Begnadigung ist da kein Platz.
zum BeitragJan Schubert
Auch Beate Zschäpe musste mit dem Hubschrauber zum BGH fliegen. Und sitzt schon ganz schön lange ein. Ohne die beiden Uwes geht von ihr sicher keine Gefahr mehr aus, zumal sie ja offenkundig bei keinem der Morde persönlich anwesend war, was die böse Klassenjustiz nicht davon abhielt, sie als Mittäterin anzusehen. Also lasst sie frei.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Jedenfalls ist Wildcampen im Wasserschutzgebiet verboten.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Sie wurde nicht primär gesucht, weil sie eine Bedrohung darstellt. Sondern für vergangene Taten, die noch nicht abgeurteilt sind.
zum BeitragJan Schubert
Es gibt keinen Nachlass der RAF. Keinerlei Konzept für die Gestaltung der Lebensbedingungen der Menschen, die sie vom "Schweinesystem" erlösen wollten.
Den Mitgliedern der RAF ging es immer nur um sie selbst, den Verfolgungsdruck, in den sie sich gebracht hatten und ihre Haftbedingungen. Allenfalls der arrogant-narzisstische Diskurs, ob man den armen Pimental, den man wegen seines Ausweises umbrachte, zum Kreis der zu Befreienden oder zum Schweinesystem zu zählen hatte.
Mit der selbst erklärten Auflösung Ende der 90er blieb nur die historische Erinnerung, ab und zu zum Aufflackern gebracht durch ordinäre Beschaffungskriminalität.
zum BeitragJan Schubert
Täterschaft und Teilnahme von Herzberg. Ist gar nicht so dick, Vergleichbares sollte man gelesen haben, bevor man sich mit derlei Anzeigen juristisch blamiert.
zum BeitragJan Schubert
Wenn Protestformen Grenzen überschreiten, die vom Strafrecht gesteckt werden, dann gibt es auch in einem demokratischen Rechtsstaat aufgrund des Legalitätsprinzips keinen Spielraum.
Das hat unabhängig von den Fernzielen des Protests zu gelten, die sich allenfalls bei der Strafzumessung auswirken können. Also sowohl für Klebeaktionen auf Straßen wie für Traktoren auf der Autobahn.
Kriminalisiert wird hier gar nichts, zumindest nicht in Deutschland, denn es gibt aktuell keine strafrechtlichen Normen, die aus Anlass dieser Proteste erlassen wurden oder verschärft worden sind. Von Repressionen kann daher keine Rede sein, es sei denn man begreift bereits den Rahmen eines geordneten Gemeinwesens als strukturelle Gewalt.
zum BeitragJan Schubert
Sorry, aber das ist schon eine reichlich infantile Begründung der Arbeitsverweigerung. Und wo kommen die Euro 9.000 Verfahrenskosten her? Die Verfahrenskosten des Arbeitgebers muss er ja nicht tragen, § 12a ArbGG.
zum BeitragJan Schubert
Immun war der Sport in den USA nicht. Ich erinnere an den Boston-Marathon 2013.
zum BeitragJan Schubert
Bald sind Wahlen in Russland. Wer Putin wählt, ist endgültig Mittäter.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: So ist es. Dazu müßte nach dem Börsengang eine Kapitalerhöhung folgen.
zum BeitragJan Schubert
"Der djb beruft sich unter anderem auf die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie"
Das ist EU-Sekundärrecht und bestimmt keine geeignete Ermächtigung, Normen zu erlassen.
Ich wiederhole es ungern: Ausgehend von dem expliziten Grundsatz der Subsidiarität, wie es für eine supranationale Organisation wie der EU angemessen ist (siehe Artikel 4 (1), 5 EUV), hat sich schleichend eine Praxis entwickelt, sich mit dem Argument der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse für allzuständig zu erklären, wodurch die nationalen Parlamente nur noch ausführendes Organ sind und die EU-Mitgliedsstaaten immer mehr zu Quasi-Bundesstaaten degradiert werden.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Wenn es nach Frau Hidalgo ginge, würde sie ein Verbot aussprechen, wie sie das ja schon Dieselfahrzeuge angekündigt hat. Und Euro 225 für sechs Stunden parken hat für einen durchschnittlichen Passat-Fahrer mit Sicherheit prohibitiven Charakter.
Ob es vernünftig ist, mit einem Auto in die Stadt zu fahren, ist eine sinnfreie Frage, da es auf den Einzelfall ankommt. Meines Wissens fragt auch niemand, ob es sinnvoll ist, mit einem alten spritschluckenden VW-Bus von Freiburg nach Wacken zu fahren.
Als ich in Paris arbeitete, stand mein Auto in der Garage ich habe selbstverständlich die Metro benutzt. Am Wochenende jedoch das Auto.
zum BeitragJan Schubert
Mehr Populismus geht ja kaum: Konkret würde sich ein Verbot nicht allein gegen SUVs (oder was eben Hinz und Kunz dafür hält) richten, sondern gegen Verbrenner- und Hybridfahrzeuge mit einem Leergewicht über 1,6 t. Da ist man dann mit einem gut ausgestatteten Passat Kombi schon dabei.
Jetzt kann man natürlich beklagen, dass die Autos über die Jahrzehnte schwerer geworden sind. Dann muss man aber auch beklagen, dass durch die verbaute Technik und die Sicherheitseinrichtungen, die hierfür großenteils verantwortlich ist, die Zahl der Verkehrstoten von 21.000 im Jahr 1970 auf unter 3.000 im Jahr 2023 zurückgegangen ist und dass beispielsweise das Passat-Urmodell aus den 70er Jahren trotz deutlich geringeren Gewichts deutlich mehr verbrauchte, als ein aktueller Passat.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Da muss ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen:
1. Viele Abflüge finden statt - nur eben leer, denn die Maschinen werden von Passagieren an den Ankunftsorten erwartet, und Landungen auf deutschen Flughäfen sind grundsätzlich nicht betroffen.
2. Ver.di kommt es in diesem Falle darauf an, dass zugunsten der Streikenden möglichst viel geflogen wird, damit die Flughäfen gute Umsätze machen, um die durch die Gehaltserhöhung steigenden Kosten decken zu können.
Die strategische Allianz mit FfF interessiert in diesem Falle Ver.di nicht die Bohne.
zum BeitragJan Schubert
Die seit Jahrzehnten zu beobachtenden Klimaveränderungen, an denen der Mensch selbstverständlich seinen Anteil hat (wie sollte es auch anders sein, wenn sich die Erdbevölkerung in den letzten vierzig Jahren mehr als verdoppelt hat), befinden sich nicht erst seit dem Auftauchen der LG im Fokus der Politik.
Die Maßnahmen, die zur Bekämpfung bzw. Eindämmung der Veränderungen und deren Folgen ergriffen werden, haben wir mit unseren demokratischen Mitteln und Institutionen zu erarbeiten, nicht jedoch im Kleinkrieg gegen diesen oder jenen willkürlich herausgegriffenen Teil der Bevölkerung.
Wenn dem einen oder anderen das nicht schnell genug geht oder radikal genug ist, dann ist dies im Wege der politischen Teilhabe zu artikulieren. Es ist ja nicht so, dass nichts geschieht. Die notwendigen Strukturänderungen und Transformationsmaßnahmen haben eine Vielzahl von ökonomischen, sozialen, rechtlichen und technischen Aspekten zu beachten, deren Komplexität die LG nonchalant ausblendet.
Der radikale Wunsch, dass alle zu Hause bleiben und auch bitte schön nicht mehr ausatmen, ist nicht zielführend.
zum BeitragJan Schubert
Es wäre mir neu, dass der VDMA, dessen Mitglieder der Motor unseres Wohlstandes sind, die Werbetrommel für die weitere Übernahme genuin politischer Aufgaben durch seine Mitglieder rührt.
Neben dem strukturellen Demokratiedefizit in der EU stellt sich an diesem Beispiel die immer drängendere Frage nach deren Normsetzungsbefugnis. Wir haben in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz, das weit in unternehmerische Handlungsfreiheit eingreift. Ausgehend von dem ursprünglichen Grundsatz der Subsidiarität, wie es einer supranationalen Organisation wie der EU angemessen ist (siehe Artikel 4 (1), 5 EUV), hat sich schleichend eine Praxis entwickelt, die Themen regelt, die zum Teil als willkürlich herausgegriffen erscheinen und, und das ist der wesentliche Kritikpunkt, die EU-Mitgliedsstaaten immer mehr zu Quasi-Bundesstaaten degradiert.
zum BeitragJan Schubert
Kurzfassung: Für die Einhaltung von Normen sind in erster Linie die Staaten und deren Behörden zuständig, in denen die Zulieferer ihren Sitz haben. Sollte man hier in Europa der Ansicht sein, der eigene Wertekanon sollte für andere Staaten verbindlich sein, so ist dies eine (außen)politische Aufgabe. Erst dann kommen andere, u.a. Unternehmen. Ich lasse ja noch mit mir darüber reden, dass es eine gewisse Verantwortung für eigene Beteiligungsgesellschaften im Ausland bzw. flagrant von außen erkennbare Missstände gibt. Wo dies jedoch nicht der Fall ist, insbesondere wo es keinen rechtlich entscheidenden Einfluss gibt, dort ist das Postulat von der "Corporate Social Responsibility" schon nicht mehr tragfähig. Er wird dann unternehmerisches Handeln zu einem Tatbestand der Gefährdungshaftung.
Und es ist rein willkürlich, dies an der Arbeitnehmerzahl des inländischen Auftraggebers festzumachen - wie wir ja nun festgestellt haben, reichen diese Großunternehmen die Verpflichtungen an ihre Lieferanten weiter, die vom Gesetz gar nicht direkt betroffen sind. Konsequenterweise würde ich dann gerne jeden Rucksacktouristen für die Arbeitsbedingungen und Vergütung seines Rikschafahrers oder Kellner im Hostel haften lassen.
zum BeitragJan Schubert
Aus Sicht des Arbeitgebers ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, wenn der Arbeitnehmer mehr als einen Inflationsausgleich fordert, ohne zugleich "wertvollere" Arbeit im Sinne von qualitativer oder quantitativer Leistungssteigerung anzubieten.
zum BeitragJan Schubert
Meinetwegen kann man die AfD verbieten und einzelnen ihrer Mitglieder Grundrechte entziehen. Ich hege da keinerlei Sympathien.
Ich habe nur die Befürchtung, dass dadurch die Probleme, die diese Partei erst groß gemacht haben, und die Teile der indigenen Bevölkerung dazu verführt haben, ihnen ihre Stimme zu geben, nicht verschwinden werden.
zum BeitragJan Schubert
Einen besseren Beweis für die oftmals angezweifelte Qualität Taiwans als souveräner Staat gibt es gar nicht: da wählt das taiwanesische Volk für das Gebiet Taiwans frei und unabhängig einen Präsidenten, und die Volksrepublik China kann nur tatenlos zusehen und schmallippig kommentieren.
zum BeitragJan Schubert
Wie hat sich Russland eigentlich zu den Angriffen auf die Seefahrt einschließlich Kaperung per Hubschrauber seitens der Huthis verhalten?
zum BeitragJan Schubert
Machen wir's kurz: Demos ja, Blockaden um der Blockade willen nein.
Ich zitiere mal aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahr 2015:
"Wenn Demonstranten vorsätzlich das tägliche Leben und berechtigte Tätigkeiten anderer in einem wesentlich größeren Ausmaß stören, als das bei normaler Ausübung des Demonstrationsrechts im öffentlichen Raum unvermeidbar ist, kann das verwerfliches Handeln im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs sein und Sanktionen einschließlich von Strafen rechtfertigen.
Die fast vollständigeBlockadevon drei wichtigen Autobahnen unter gänzlicher Missachtung polizeilicher Anordnungen sowie der Bedürfnisse und Rechte der Autofahrer war ein Verhalten, das zwar weniger schwerwiegend war, als die Ausübung körperlicher Gewalt, aber trotzdem verwerflich."
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Wenn der Vorstand einer AG, die ihm nicht selbst gehört, bestehende Ansprüche nicht verfolgt, dann zahlt er den Schaden u.U. aus eigener Tasche.
Warum sollte hier eine Vorzugsbehandlung von Schädigern des Unternehmens erfolgen?
zum BeitragJan Schubert
Was ist an der Versiegelung von Privatautos auszusetzen?
zum BeitragJan Schubert
Aha, ein Pfefferspray-Verbot soll helfen, lol! Ist das so etwas wie ein Pyro-Verbot?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Für die Ächtung des Sozialverhaltens der sogenannten Fans spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob sie sich an Fans des gegnerischen Vereins oder an den Ordnern des Heimatsvereins vergreifen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Er hatte nach dem vorläufigen Ergebnis der Beweisaufnahme keine Aussicht mehr gesehen, das die Geschichte geglaubt wird. Dabei hatte sich die Verteidigung doch solche Mühe gegeben, die Integrität des verleumdeten Zeugen W. in Zweifel zu ziehen.
Reue ist nicht so sehr das Bedauern des Bösen, was wir getan haben, sondern die Furcht vor dem, was uns daraus erwachsen kann (La Rochefoucauld).
zum BeitragJan Schubert
So ganz uneindeutig ist der Bericht nicht, denn er spricht davon, dass Ursache der Explosion "eine offenbar raketengetriebene Waffe, wie sie häufig von bewaffneten palästinensischen Gruppen eingesetzt wird" war. Der letzte Halbsatz findet sich im Artikel leider nicht.
www.hrw.org/news/2...hospital-explosion
Und wenn man das Bild des Einschlagsortes mit den Zahlen der Gesundheitsbehörde in Gaza (angeblich 471 Tote, 342 Verletzte) vergleicht, dann weiß man, was gespielt wird.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Diese Korrektive gibt es, beispielsweise in Art 5, Art. 9, im Rechtsstaatsprinzip, in der Rechtsweggarantie, und letzten Endes in Art. 146 GG.
Für rechtsfreie Räume ist hier kein Platz, weder in der Kirche noch in der Familie.
Im Übrigen ist die Kirche in Deutschland, wenn ich mir den flächendeckenden Mißbrauch in der Vergangenheit ansehe, ebenfalls nur ein Tatbestandsmerkmal von einer kriminellen Vereinigung entfernt.
zum BeitragJan Schubert
Ziviler Ungehorsam ist kein notwendiges Korrektiv in der Demokratie, sonst hätte er Verfassungsrang. Er ist juristisch ein Nullum und taugt strafrechtlich weder als Rechtfertigungs- noch als Entschuldigungsgrund.
Nochmal, wenn es auch schwerfällt. Weder das LG München I noch zuvor das LG Potsdam haben entschieden, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Kern der Entscheidung(en) ist, dass bestimmte Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren, da im Hinblick auf einen Zusammenschluß nicht nur zur Betätigung in politischer Hinsicht, sondern eben auch zur Begehung von Straftaten (wenn auch als "Nebenprodukt") zumindest ein Anfangsverdacht bestand. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
zum BeitragJan Schubert
Warum gibt es eigentlich auf einer Fläche der Größe von ungefähr einem Drittel des Landkreises Lüneburg 40.000 "Kämpfer", andere Paramilitärs nicht eingerechnet?
Warum verfügen diese über so viele Raketen, die alles mögliche sind, aber keine Verteidigungs-Waffen?
zum BeitragJan Schubert
Dafür wird doch keine Initiative benötigt, das steht doch in § 23 VwVfG.
Und mit "Deutsch" ist da nicht irgendein Geschreibsel gemeint, von dem jemand unautorisiert annimmt, es sei aktuell en vogue.
zum BeitragJan Schubert
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ziemlich einheitlich ist. So hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 12. Oktober 2023 ebenfalls entschieden, dass BMW mit dem Verkauf seiner Autos nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Natürlich kann die DUH tapfer behaupten, jetzt habe der BGH das Sagen. Aber eine Anspruchsgrundlage kann dieser auch nicht erfinden. Sollte es eine solche wider Erwarten geben, so beschränkt sie sich natürlich nicht nur auf Hersteller, sondern erstreckt sich auf jeden Nutzer klimaschädlicher Produkte im weitesten Sinne. Streng genommen kann dann jeder seine Nachbarn auf Unterlassung von Emissionen verklagen.
zum BeitragJan Schubert
Ich glaube, Mélenchon hat ohnehin eine eigene Sicht auf die Vorgänge in Israel und Gaza. Schließlich hatte seine LFI unmittelbar nach dem 7. Oktober die Terrorangriffe kühl als bewaffnete Offensive der von der Hamas angeführten palästinensischen Streitkräfte bewertet.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ja und nein.
Ja, Zurückhaltung ist angebracht, da haben Sie Recht.
Nein, es ist kein Indizienprozess, es gibt offenbar genügend Zeugenaussagen, die die Version des Angeklagten nicht gerade stützen, vorsichtig formuliert.
Zurückhaltung wäre vor allem vor zwei Jahren angebracht gewesen, als viele den Bereich vor dem Hotel zum Aufmarschgebiet ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung erklärten. Das gilt auch für Herrn Schuster.
zum BeitragJan Schubert
Über die Definition von Schaden sollten wir nochmal sprechen. Über dessen Berechnung auch.
Der Netto-Monatsverdienst lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, also die Gruppe mit der höchsten Belastung an Steuern und Sozialabgaben, ist in den letzten drei Jahren um mehr als 15 % gestiegen. Dementsprechend hatte sich auch der Bruttoverdienst entwickelt.
Was sagen wir eigentlich zu den vielen Teilzeitbeschäftigten, die aus Gründen der Work-Life-Balance oder ähnlichem weniger verdienen wollen? Und zu den vielen Selbstständigen erst, die in vielen Bereichen überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Verursachen die auch Schäden?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Es war bezeichnend, dass vielfach die Sympathie unmittelbar NACH den Ereignissen vom 7. Oktober, aber VOR der militärischen Reaktion Israels entdeckt wurde.
zum BeitragSeither wurden in Deutschland mindestens 176 israelische Flaggen geschändet oder gestohlen, von Übergriffen auf Juden ganz zu schweigen.
Wieviele pro-palästinensischen Einrichtungen jedweder Art wurden in diesem Zeitraum zur Zielscheibe?
Jan Schubert
Ich fasse mal zusammen: wir haben es hinzunehmen, dass Menschen, die eine unverhohlene Sympathie mit Terroristen und Massenmördern artikulieren, hier unter dem Schutz und mit den Segnungen eines sozialen Rechtsstaats ein Klima schaffen, in dem ebenfalls hier lebende Menschen, deren einziger "Makel" es zu sein scheint, jüdischen Glaubens zu sein, um ihr Wohl und Wehe fürchten müssen.
zum BeitragJan Schubert
Es gibt vieles, was man an Israel und insbesondere an der derzeitigen Regierung kritisieren kann.
Wann waren eigentlich die letzten Wahlen im Westjordanland und im Gazastreifen?
zum BeitragJan Schubert
Inwieweit Äußerungen zum aktuellen Geschehen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, wird wohl in einigen Fällen letzten Endes arbeitsgerichtlich entschieden werden.
Aufschlussreich ist in jedem Falle, wie bedeckt man sich im Falle der Aktion gehalten hat und wie engagiert man sich im Falle der Reaktion präsentiert.
zum BeitragJan Schubert
Wem Neukölln noch nicht reicht:
bds-kampagne.de/dr...laestinenserinnen/
Und nein, es ist nicht nur eine Meinungsäußerung, siehe § 140 StGB!
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ägyptisches Protektorat oder ggf. entmilitarisierte Zone unter UN-Verwaltung. Das Problem wird jedoch sein, dass sich darum niemand reißen wird.
zum BeitragJan Schubert
Die Tatsache, dass der Gaza-Streifen als selbständiges Gebilde weder überlebensfähig noch erhaltenswert ist, ist nun gewiss keine neue Erkenntnis.
www.deutschlandfun...egt-brach-100.html
zum BeitragJan Schubert
Da ja die Befürworter der Störaktionen primär darauf hinweisen, dass viele der Teilnehmer nicht aus Berlin kommen, sondern eine teilweise weite Anreise hinter sich haben, gehe ich davon aus, dass Wacken in diesem Jahr das letzte Mal stattgefunden hat. Oder wenigstens zukünftig erheblich behindert wird.
zum BeitragJan Schubert
Herr Dr. Rath ist nach meiner Erinnerung kein Strafrechtler, ich bin es auch nicht. Gleichwohl bemühe ich nochmals meine Erinnerung und denke, dass hier gerade nicht "im Zweifel für Till Lindemann" entschieden wurde.
Dieses Prinzip wird im Strafprozess selbst angewendet, wenn nach der Beweisaufnahme keine tragfähige Überzeugung des Gerichts an der Täterschaft des Angeklagten besteht.
Hier hat die Staatsanwaltschaft - bis jetzt - ganz offensichtlich überhaupt keine strafprozessual erheblichen belastenden Momente gegen Till Lindemann vorliegen, die eventuell mit entlastenden Momenten gegeneinander abgewogen wurden. Es fehlt schlicht an Fakten, die eine Anklageerhebung auch nur in die Nähe des Denkbaren rücken.
zum BeitragJan Schubert
"Eine Sprecherin der autonomen Siedlung sagte der dänischen Nachrichtenagentur Ritzau, dass es das erste Mal sei, dass die Einwohner geeint die Schließung der Drogenmeile forderten. Nun liege es an den Behörden, wie dies ablaufen solle."
Moment mal, wo ist denn hier die vielbeschworene Autonomie?
zum BeitragJan Schubert
Da hilft kein relativieren und der Verweis auf die Jugend, das muss rückhaltlos aufgearbeitet werden, am besten durch eine Putztruppe.
taz.de/Stern-ueber...ngenheit/!5070044/
zum BeitragJan Schubert
Bei den zahllosen Möglichkeiten, die unsere Gesellschaftsform für Meinungsäußerungen bereithält, ist das Argument "Ich kann nicht anders" bestenfalls mitleiderregend.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Wo sehen Sie einen Kampf, der allseits akzeptierte Elemente einer politischen Willensbildung enthält?
zum BeitragJan Schubert
Trauer und Wut, die immer wieder bemühte Begründung für solche Vorkommnisse, ist grundsätzlich nicht akzeptabel. Sie entlastet auch nicht den Polizisten, der den Schuss abgegeben hat.
Ich war allerdings bisher der Ansicht, dass die übergroße Mehrheit in Deutschland es als ein Verbrechen ansieht, nach einem Todesfall Gebäude anzuzünden, die man mit der Gruppe des Täters im weitesten Sinne in Verbindung bringt. Von daher wundert mich die Relativierung und das implizite Verständnis für die Lage in Frankreich. Und aufgrund angeblich eigener Chancenlosigkeit Schulen anzuzünden, entbehrt nicht einer gewissen Tragikomik.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Die Antwort, ob es sein kann, ist nein.
Hier hat ein Land ein anderes überfallen, dem es die Existenzberechtigung abspricht. Neben anderen Ungeheuerlichkeiten haben die Angreifer den Damm bereits im vergangenen Herbst vermint. Das lächerliche Mäntelchen der Annektion erwies sich als untauglich, dem Landraub wurde Widerstand entgegengesetzt.
Nun setzen sie ihr Werk der Zerstörung und Entvölkerung fort.
zum BeitragJan Schubert
Es werden ja im Artikel zwei Rechtsanwälte zitiert.
Zumindest diesen sollte bekannt sein, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kein Grundrecht ist, hinter das andere Grundrechte zurückzutreten hätten. Das gilt insbesondere für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, aber auch für das Eigentumsrecht.
Und es schützt nur das Recht auf friedliche und waffenfreie Versammlungen.
Die Einwohner von Leipzig sind ihrerseits auch Grundrechtsträger, das nur mal so am Rande.
zum BeitragJan Schubert
Ich denke, auch Frau E. wird es auf lange Sicht zu schätzen wissen, in einem Land zu leben, in dem es besorgten Bürgern nicht gestattet ist, präventiv gegenüber verurteilten Straftätern übergriffig zu werden.
zum BeitragJan Schubert
Über einen Spielabbruch entscheidet der Schiedsrichter. Aus welcher Regel ergibt sich, dass dies eine Mannschaft darf und wenn ja, ab welchem Schweregrad der Beleidigung?
zum BeitragJan Schubert
Wenn man § 129 StGB nicht von § 129a StGB unterscheiden kann oder will, ist eine Diskussion sinnlos.
Im Übrigen werden Ursache und Wirkung vertauscht.
Die Strafverfolgung führt nicht zu einer Radikalisierung bestimmter Aktivisten, sondern deren radikalisierte Einstellung, Verurteilungen zu ignorieren oder gar als Ansporn zu sehen, führt dazu, dass die Strafverfolgung die Schraube um eine Umdrehung anzieht.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Diejenigen, die behaupten, es würde jemand kriminalisiert.
zum BeitragJan Schubert
Ich habe nach vielen Jahren mal wieder das StGB durchgesehen. Ergebnis: es gibt immer noch keine guten oder schlechten Straftaten.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Es ist ein Irrglaube, dass die Industrie "der richtige Gegner" wäre. Grundlage jeder industriellen Produktion ist nicht die Produktion als Selbstzweck, sondern der unmittelbar oder mittelbar nachfragende Endverbraucher, von Rüstungsgütern einmal abgesehen.
zum BeitragJan Schubert
Es wird wirklich immer besser. Auch einen Tag später gibt es offensichtlich Abgeordnete in Berlin, die sich beharrlich darauf berufen, ihre eigene Landesverfassung nicht zu kennen.
Ich wiederhole mich wirklich ungerne, aber ist niemand in der Lage, Art. 56 Abs. 1 Satz 3 der Landesverfassung zu lesen und gegebenenfalls auch zu verstehen? Oder in einfacher Sprache: Herr Wegner wäre auch gewählt worden, wenn die AfD geschlossen gegen ihn gestimmt hätte.
zum BeitragJan Schubert
Mann, Mann, Manierismen...
zum BeitragJan Schubert
Die Aufregung ist doch hanebüchen.
Das Problem ist nicht, dass er Stimmen aus der Opposition bekommen hat, sondern dass ihm Stimmen aus dem Regierungslager fehlten.
Im Übrigen kam es im dritten Wahlgang darauf gar nicht mehr an, da reichte die relative Mehrheit nach Artikel 56 Absatz 1.
zum BeitragJan Schubert
Nach meinen Beobachtungen in meinem Umfeld, in dem einige gut angenommene, profitable Bäckereien geschlossen haben, liegt es primär daran, dass die Arbeit kaum noch einer machen möchte.
Insbesondere die Herstellung erfolgt zu Arbeitszeiten, die sich heute kaum einer mehr antun möchte. Das gilt gerade auch für den Nachwuchs in den Betreiberfamilien.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich bewundere Ihren Langmut. Ich hätte ihn bei derlei Einlassungen nicht.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: CO2-Vermeidung, aka Klimaschutz wird Geld kosten.
zum BeitragJan Schubert
Leider falsch und auch keine Entlastung.
Erstens liegt kein Urteil vor, auf das man sich fürderhin beziehen könnte, sondern die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Und zweitens ist der Grund dafür derjenige, dass dem armen Opfer ohnehin nicht mehr zu helfen war. Es mangelt daher an der Kausalität.
Das bedeutet aber nicht, dass nicht in anderen Fällen am Ende ein anderes Ergebnis stehen kann.
zum BeitragJan Schubert
Bitte verlassen Sie sicherheitshalber niemals diese Zeitzone. Schon ein Besuch in London zwingt zum selben Drama. In Istanbul ebenfalls, im Winter sind es sogar zwei Stunden. Von anderen Destinationen ganz zu schweigen.
zum BeitragJan Schubert
Ich habe Anfang der Woche vorhin nach der Rückkehr von Österreich am Wochenende getankt. 6,55 Liter Diesel auf 100 km bei 320 PS. Deutlich weniger, als die meisten Autos, die sich alljährlich auf den weg nach Wacken machen, um die Gegend zu vermüllen.
Ich wüßte nicht, wo mein Schaden liegen soll und zurückgeben wegen Sachmangel oder aus sonstigen Gründen kommt nicht in Frage. Der Wunsch nach einer Rückfahrkamera beispielsweise verdoppelt aktuell die Lieferfrist.
zum BeitragJan Schubert
China hat keinen Friedensplan vorgelegt. Noch nicht einmal ein Plänchen, sondern ein Sammelsurium von Kalendersprüchen.
Und nach dem Besuch bei und der Unterstützung von Putin sind Chinas Verweise auf die UN-Charta eigentlich nur noch peinlich.
zum BeitragJan Schubert
Anstelle von fehleranfälligen Stimmenauszählungen könnte man sich doch darauf verlegen, zu zählen, wer die meisten Mülltonnen und Mofas anzündet. Der bestimmt dann, was gemacht wird.
zum BeitragJan Schubert
Die Bilder aus Neapel sprechen für sich.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Überlegen Sie, welche Straftat vorliegen könnte und erstatten Sie Anzeige.
zum BeitragJan Schubert
Ist das nicht die Gewerkschaft, die vehement gegen Standortschließungen der Fluggesellschaft Laudamotion protestierte?
zum BeitragJan Schubert
Frühestens dann, wenn den Fans die Anreise zum Fussballspiel verboten wird, vor allem bei Auswärtsspielen.
zum BeitragJan Schubert
Merkwürdigerweise stören sich nur wenige daran, dass dieser Aufruf (Manifest ist bei zwei DIN-A vier Seiten doch etwas selbstherrlich) so tut, als gäbe es irgendwelche praktikablen Verhandlungslösungen, man müsse nur einfach zugreifen. Ich kann mich an solche nicht erinnern, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Wenn in diesem Aufruf der Bundeskanzler seinerseits aufgerufen wird, hier die Initiative zu ergreifen, muss daran erinnert werden, dass er, wie viele andere auch, bereits vor dem 24. Februar 2022 aktiv war, ihm aber im Kreml glatt ins Gesicht gelogen wurde.
Und schließlich wird unterschlagen, dass völkerrechtlich ein Abkommen grundsätzlich nichtig ist, so lange eine Vertragspartei von der anderen bedroht wird. Dem Aufruf fehlt daher die elementare Forderung, dass sich Russland aus dem Territorium der Ukraine zur Herbeiführung einer sinnvollen Verhandlungslösung komplett zurückzuziehen hat.
zum BeitragJan Schubert
Ein Polizeiposten als Bedrohung. Auf die Idee muss man erst einmal kommen.
Da kann die Titanic einpacken.
zum BeitragJan Schubert
Man hätte ja mit Ausschöpfung eines weiten Interpretationsspielraums den ersten Aktionen dieser Art noch eine Legitimität trotz mangelnder Legalität zubilligen können, wenngleich das Thema nun wirklich sattsam bekannt ist und die Behauptung, die Politik kümmere sich nicht darum, blanker Unsinn ist.
Inzwischen ist die Sache durch Gerichte ziemlich geklärt und die Bockigkeit enthüllt, dass die Nötigung natürlich nicht auf Verkehrsteilnehmer abzielt, sondern auf den Gesetzgeber. Das zeigte schon der Hungerstreik in Berlin im Spätsommer 2021.
Der von mir geschätzte Joachim Gernhuber sagte einmal: "Sie können sich natürlich auch mit unvertretbaren Ansichten in der Rechtswissenschaft einen Namen machen. Ich würde davon abraten."
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Was wünschenswert ist ersetzt noch nicht die Antwort auf die Frage, wer was von wem woraus verlangen kann.
Und das ist im Zivilrecht eigentlich immer die Frage.
Das Landgericht hat sich an die Rechtslage zu halten; für politische Vorgaben sind Private, gleich welcher Rechtsform, nicht zuständig.
Maßnahmen zum Schutze des Klimas stellen nur einen Teil dessen dar, was verantwortliche Politik zu beachten hat.
zum BeitragJan Schubert
Bei anderen Terrorakten, wie z.B. in Hanau vor drei Jahren, wurde den Opfern ein Gesicht gegeben und zugleich wurde nicht versucht, Verständnis für die Lage des Täters aufzubringen. Warum ist das hier anders?
zum BeitragJan Schubert
Das Planfeststellungsverfahren begann vor über 30 Jahren. In dieser Woche wurde beklagt, dass Deutschland als Investitionsstandort den Anschluss verliert. Es könnte da einen Zusammenhang geben.
Es werden 2,7 Hektar gerodet, aber an verschiedenen Stellen 4,5 Hektar aufgeforstet. Und das sind nur ein paar der Ausgleichsmassnahmen. Langfristig kommt die Baumassnahme dem fließenden Verkehr und damit der Reduzierung von Umweltbelastungen zugute.
Wegen eines obskuren Käfers müssen allerdings zusätzliche Baustraßen entstehen.
zum BeitragJan Schubert
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in solchen Fällen nicht darüber, ob eine gesetzliche Regelung sinnvoll ist oder ob eine ggf. noch zu erlassende Regelung besser wäre. Es entscheidet ausschließlich darüber, ob der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt wird.
Und hier war die Begründung der Beschwerdeführer, dass durch das Nichtbestehen eines Tempolimits in ihre Grundrechte eingegriffen werde, so schwach, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur unbegründet, sondern bereits unzulässig war.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Verstehe ich Sie richtig? Für ein Parteimitglied im öffentlichen Dienst hat das Parteiprogramm über der verfassungsmäßigen Ordnung zu stehen?
zum BeitragJan Schubert
Ist das so ähnlich wie in Brasilien, wo man sich auch nicht mit dem Ergebnis von demokratisch legitimierten Entscheidungen abfinden will?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Merkwürdig, wir haben in Nizza gefeiert, entgegen Ihrer Behauptung hat es dort recht ordentlich geknallt.
zum BeitragJan Schubert
Eine der hartnäckigsten Befürworterinnen des Feuerwerksverbots in meinem Bekanntenkreis ist eine Hundebesitzerin, die eine Harley "Fat Boy" fährt.
Kannste Dir nicht ausdenken...
zum BeitragJan Schubert
Kaum äußert jemand, dass uns Defätismus nicht weiterbringt, schon werden die Defätisten wach.
Gutes Interview, ich lege mich nicht wieder hin, sondern arbeite weiter.
zum BeitragJan Schubert
Ich kann nicht erkennen, dass die Klimabewegung kriminalisiert werden soll. Die Normen, die zur Anwendung kommen, bestehen schon lange und sind nicht vor dem Hintergrund von aktuellen Aktion erlassen worden. Strafrecht gilt der Zwang der Verfolgung und nicht das Opportunitätsprinzip. Das gilt selbstverständlich auch für Beeinträchtigungen von kritischer Infrastruktur
Der Klimabewegung geht es um nichts anderes als den Erlass von Normen bzw. deren Verschärfung. Selbstverständlich würde gerade aus Sicht der Klimabewegung die Einhaltung dieser Normen zwingend sein und nicht in das Belieben der Normadressaten gestellt werden dürfen. Die Berufung auf zivilen Ungehorsam ist eine nette Erfindung, aber eine Nebelkerze, da diese Begrifflichkeit vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Grundgesetz weder legal noch legitim ist. Die aktuelle Entwicklung vollzieht sich durch das eigene Eingeständnis dieser marginalen Gruppe, von der Nötigung von Verkehrsteilnehmern zur Nötigung von Verfassungsorganen überzugehen. Den Weg der demokratisch legitimierten Willensbildung zur Erreichung selbst definierter Ziele zu verlassen können wir niemandem zubilligen. Erst jüngst ist eine kleine andere Gruppe damit gescheitert, was überwiegend mit Applaus bedacht wurde.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Stimmt, das steht ausdrücklich in § 129a StGB.
zum BeitragJan Schubert
Ach ja, der Herr Obama, der auch gerne mal im Privatjet nach Avignon fliegt, um den Papstpalast zu besichtigen und dabei seine gepanzerten Fahrzeuge nicht in den USA vergisst.
zum BeitragJan Schubert
Alles halb so schlimm, wir haben ja gelernt, dass Deutschland nicht automatisch ausgeschieden ist, sondern nur aufgehört hat, das Achtelfinale zu erreichen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Stichwort Talentförderung: Sie wissen aber schon, dass die deutsche U 21-Nationalmannschaft mehrfach Europameister wurde, zuletzt im vergangenen Jahr?
zum BeitragJan Schubert
Ein einfacher Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Wie Herr Gysi das Herbeiführen einer Straßenblockade oder ähnliche narzisstische Aktionen mit § 34 StGB in Einklang bringt, bleibt sein Geheimnis. Er befindet sich allerdings in bester Gesellschaft, die Subsumtionsergebnisse und Auslegungsexzesse so mancher Rechtsanwälte sind ja bekannt.
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 29. Juli dieses Jahres (Az.: 2 Ss 91/22) das strafrechtlich Relevante hierzu gesagt.
zum BeitragJan Schubert
Flughäfen blockieren geht gar nicht. Wie soll denn der arme peruanische Bauer nach Deutschland kommen um "seinem" Prozess gegen RWE beizuwohnen, da es in Peru ja keine emittierenden Unternehmen gibt?
zum BeitragJan Schubert
Es geht doch in erster Linie nicht darum, ob die Retter früher oder später am Unfallort eingetroffen wären. Es geht darum, ob es hingenommen werden kann, dass zur Durchsetzung politischer Ziele, noch dazu unscharf formulierter, eine kleine nicht demokratisch legitimierte Gruppe sich anmassen darf, planmässig Rechtsbrüche zu begehen.
Die Aktionen sind nicht nur illegal, sie sind auch illegitim.
Und bitte nichts von Notwehr oder Aufmerksamkeit fabulieren oder den abgedroschenen Spruch von der Bahnsteigkarte anbringen.
zum BeitragJan Schubert
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Die Moderation
zum BeitragJan Schubert
Der Bundesfinanzhof (BFH) kann nicht entscheiden, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, das kann nur das Bundesverfassungsgericht. Der BFH kann lediglich die Ansicht vertreten, ein Gesetz sei verfassungswidrig, muss dann aber vorlegen, Art. 100 GG. Ist ja in der Vergangenheit auch in punkto Erbschaftsteuer schon geschehen. Hat der BFH 2016 vorgelegt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Mit dene send die Goge no emmer ferdich worde.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Als "halber" Tübinger habe ich nicht den Eindruck, dass es der Stadt an Migranten mangelt.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Gut, demnach ist das Sicherheitsrisiko während der Laufzeitverlängerung nicht höher als während des jahrzehntelangen bisherigen Betriebs.
zum BeitragJan Schubert
Worin liegt denn nun das erwähnte erhebliche Sicherheitsrisiko, das sich aus einer Laufzeitverlängerung der drei Kraftwerke zwischen 0,5% und 0,7%, bezogen auf die Gesamtlaufzeit, ergibt?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Sie sprechen ein grundsätzliches Problem an: das gegeneinander ausspielen von Ethik und Recht als Kampf zwischen Legitimität und Legalität. In einem demokratisch verfassten Rechtsstaat hat die geltende Rechtslage grundsätzlich auch die Vermutung der Legitimität für sich. Daher zieht das Argument des legitimen Rechtsbruchs zugunsten selbst definierter Ziele überhaupt nicht.
zum BeitragJan Schubert
Machen wir es doch mal für die vielen Hobbyjuristen hier einfach:
zum BeitragA leitet aus seinem galvanischen Betrieb Abwasser ungeklärt in den kommunalen Bach. B erkennt das und rennt zu C, dem er dafür eine Ohrfeige verpasst.
Erläutern Sie die zugunsten B in Frage kommenden Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Wenden Sie dabei das geltende Recht an.
Jan Schubert
[Re]: Wenn wir das gedeihliche Miteinander nicht der Beliebigkeit opfern wollen, müssen wir beim juristischen Klein-Klein bleiben, denn das ist ein wesentliches Element unserer Gesellschaftsform. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, das wird Ihnen Wolfgang Daschner unterschreiben können.
zum BeitragSollten die von den Blockierern geforderten Massnahmen in Gesetzesform gegossen werden, dann werden sie die Einhaltung auch sorgsam ("klein-klein") überwachen, das garantiere ich Ihnen. Und sie werden niemanden mit dem Verweis auf etwas "zivilen Ungehorsam" davonkommen lassen.
Jan Schubert
[Re]: Das wäre sicher konsequent. Viele von denen, die sich wegen des Klimawandels bedroht fühlen, warten paralysiert auf politische Massnahmen, ohne konsequent mutig voranzuschreiten.
In dem populistischen Verfahren des peruanischen Bauern gegen RWE zum Beispiel hätte ich als RWE allen meinen Kunden als "Mit-Emittenten" den Streit verkündet.
Nur: die Klagen leiden an dem Webfehler, dass jeder der Kläger zugleich, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, Emittent ist. Den peruanischen Bauern hätte ich schon wegen widersprüchlichen Verhaltens abgewiesen. Als gäbe es in Peru keine Energieversorger musste er durch die Stratosphäre zu seinem Prozess nach Deutschland fliegen - und die Richter zur Beweisaufnahme nach Peru.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Wenn ich die letzten acht Monate Revue passieren lasse, dann kam das "Signal" eines Atomwaffeneinsatzes fast ausschließlich aus dem Kreml. Was klug daran sein soll, diese Strategie zu honorieren, erschließt sich mir nicht.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Kann man auch anders bewerten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Markeninhabers könnte das Mütchen ziemlich kühlen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Hier geht es nicht um das aufmerksam machen für die Klimaproblematik. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass dem Thema zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, im Gegenteil, kein Bericht über Wetterphänomene ohne Korrelation zum Klimawandel.
Es geht den handelnden Personen darum, Massnahmen der Legislative oder Exekutive zu erzwingen, die ihrer Ansicht nach geboten sind, dem Klimawandel zu begegnen. Nur haben sie dafür keinerlei Mandat und für ihr Handeln noch nicht einmal eine außerparlamentarische Mehrheit. Die Bewertung der Zweck-Mittel-Relation geht daher eindeutig zu Lasten der Handelnden.
zum BeitragJan Schubert
Zur vollständigen Berichterstattung gehört meines Erachtens, dass dieses Manöver seit Jahren im Oktober stattfindet.
www.nato.int/cps/e...hq/news_178834.htm
Es wäre eher sehr seltsam, es in diesem Jahr ausfallen zu lassen.
zum BeitragJan Schubert
Die Unterstützung der Ukraine ist im Grunde genommen geprägt von Deeskalation. Es wäre ein Leichtes, die Ukraine in den Stand zu setzen, Teile von Moskau aussehen zu lassen wie Teile von Kiew. Allein die Zerstörung der dortigen Fernsehstudios, in denen Abend für Abend Experten über die Auslöschung der Ukraine (und anderer Staaten) schwadronieren, wäre eine psychologische Wohltat.
Geliefert werden dagegen primär Waffen zur Verteidigung gegen die armselig undifferenzierten Angriffe Russlands auf ukrainisches Territorium. Das ist keine Eskalation, sondern notwendig und geboten, wenn man die Art. 2 Abs. 4 und 51 der UN-Charta ernst nimmt. Eine echte Deeskalation kann nur von Russland ausgehen, und da sind die Aussichten genauso trübe wie seit Ende Februar.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich kann schon gar nicht mehr zählen, der wievielte, bestenfalls hilflose, Versuch das ist, auf eine Verhandlungslösung zu setzen. Lassen wir die juristischen, insbesondere völkerrechtlichen Hindernisse einer solchen Verhandlung einmal außen vor und ignorieren wir, dass Russland bereits bestehende Abkommen und völkerrechtliche Verpflichtungen bestenfalls als Toilettenpapier ansieht: welche Eckpunkte schweben Ihnen vor, mit denen Putin Verhandlungen schmackhaft gemacht werden können?
zum BeitragJan Schubert
Das überrascht mich jetzt aber, dass die Forscher überrascht sind. Wenn man weiß, wie schnell sich die Vegetation auf Surtsey ausbreitete, kann man eigentlich nicht überrascht sein.
zum BeitragJan Schubert
Ich halte die These, es gebe neben einer rechtlichen Ebene auch noch eine sozusagen unabhängige moralische Ebene, die dann zusätzlich bei der Lösung von Streitfragen eigenständig zu berücksichtigen sei, für falsch. Die juristische Lage entsteht vielfach aufgrund moralischer Bewertungen, in Demokratien idealiter derjenigen der Mehrheit. Viele juristische Streitigkeiten werden durch gegenseitiges Nachgeben gelöst ("Vergleich"), gerade in dem Bewusstsein, dass diese Lösung nicht eins zu eins der rein juristischen Rechtslage entspricht. Das Ziel eines solchen Verfahrens ist die Befriedung des eingetretenen Konflikts, die dann auch endgültig in abschließend sein muss. Dies muss erst recht gelten, wenn die Konfliktparteien nicht mehr existieren, sondern die erneute Befassung mit einem historischen Konflikt deren Abkömmlinge oder Rechtsnachfolger beträfe.
zum BeitragJan Schubert
Vielleicht hilft es zur Versachlichung der Diskussion, sich einmal durch eines der zugrundeliegende Gutachten zu quälen.
www.bundestag.de/r...71-17-pdf-data.pdf
Das Thema nun wieder hervorzukramen, hat Gründe, die offensichtlich nichts mit der Rechtslage zu tun haben. Im Jahr 2006 erklärte die damalige polnische Außenministerin Fotyga (übrigens PiS):
"Die Position der polnischen Völkerrechtslehre ist überwältigend eindeutig und lässt keinen Zweifel daran, dass Polen auf Reparationen von Deutschland verzichtet hat." Die polnische Regierung habe in der Vergangenheit [also vor 2006] immer wieder erklärt, "dass das Problem der Realisierung der polnischen Reparationsansprüche gegenüber Deutschland abgeschlossen sei".
wiadomosci.gazeta....a-watpliwosci.html
zum BeitragJan Schubert
Als russischer Staatsrechtler würde ich wirklich verzweifeln: erst werden eigene Söldner auf fremdes Gebiet geschickt und zu Separatisten umgerubelt, dann wird aus einem angeblichen Manöver ein Angriffskrieg, dann werden Umfragen in einem Gebiet nach rechtlichen Regeln durchgeführt, die dort nicht gelten. Und schließlich wird diese Annexion in dem Moment gefeiert, in dem man dort wieder hinauskomplimentiert wird und keine Staatsgewalt mehr ausüben kann.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ziemlich gut zusammengefasst. Und geradezu schizophren, dass sie ihr abgezweigtes Vermögen und ihre Mischpoke im degenerierten Westen unterbringen.
zum BeitragJan Schubert
Vielleicht justiert auch Kasachstan seinen Kompass neu. Der dortige Präsident hat dem Vernehmen nach angekündigt, die ca. 100.000 wegen der Teilmobilmachung aus Russland geflüchteten Männer mit Ausnahme von Straftätern nicht zurückzuschicken. Offen bleibt allerdings, wie ein Straftäter definiert wird.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Das ging jetzt leider sehr am Thema vorbei. Die Ausgangsfrage war, warum Notwehr vorliegen soll. Aber ich habe Verständnis dafür, dass weder Sie noch Marmotte27 dies begründen können. Wie denn auch.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Na, dann erzählen Sie doch mal, warum es Notwehr ist.
Interessanterweise werden in einem parallelen Artikel selbsternannte Lebensschützer, die vor einer Beratungsstelle für schwangere Frauen beten, als Fundamentalisten bezeichnet, die andere belästigen. Und das ist noch nicht mal versuchte Nötigung.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich vermute, das ist so eine Art des umgekehrten "Tu quoque": Seht her, genau wie bei Euch, Wahlen, Referenden, Bürgerbeteiligung, Teilhabe, Blabla...
zum BeitragBei einfachen Gemütern hüben wie drüben verfängt der Etikettenschwindel ja auch.
Jan Schubert
Das wundert mich nicht und ich fürchte, wir werden noch mehr über wundersame Vorkommnisse bei unserer "kritischen Infrastruktur" lesen müssen. Auseinandersetzungen mit NATO-Staaten werden von einem Aggressor weniger mit konventionellen Mitteln geführt werden. Es kommt ihm vor allem darauf an, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und uns die Bildschirme schwarz zu machen.
zum BeitragJan Schubert
Das Beste ist: das Referendum auf fremdem Staatsgebiet findet sicherlich in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften des betroffenen Staates statt.
Aber eigentlich hätte es dieser Farce nicht mehr bedurft. Das Ergebnis wurde schon vor dem Angriff im Februar vom Leiter des russischen Auslandsgeheimdienstes, Sergei Naryschkin, verkündet, was ihm allerdings einen öffentlichen Rüffel seines Chefs und Drehbuchautors dieser Tragödie einbrachte.
zum BeitragJan Schubert
Wie schön, dann kann das Fest ja geplant werden. Was gibt es zu essen und zu trinken?
zum BeitragJan Schubert
Mein Beileid. Da wird ein Leben beschrieben, in dem jeder banale Vorgang zum Abarbeiten eine Checkliste degeneriert zu sein scheint. Überlagert von der Angst, nicht zu jeder Sekunde das - vermeintlich - notwendige Schlagwort parat zu haben, das die Gruppenzugehörigkeit rechtfertigt. Das "Spieglein, Spieglein an der Wand" findet dann in sozialen Medien oder eben hier statt.
zum BeitragNun ja, jeder ist seines Glückes Schmied oder, wenn es zum Glück nicht reicht, zumindest seine eigene Ratingagentur.
Jan Schubert
[Re]: Danke, ergänzend auch bereits im März eine weitere berufene Stimme
zum Beitragvoelkerrechtsblog....ch-konfliktpartei/
Jan Schubert
Es ist das ausschließliche Selbstbestimmungsrecht der Briten, in welcher Form sie sich selbst organisieren. Im Demokratieindex stehen sie nicht schlechter da als vergleichbare Staaten ohne Monarchie. Die Reaktion auf den Tod von Queen Elizabeth II ist nichts anderes als eine Volksabstimmung für die Beibehaltung der Monarchie.
Als nationale Identifikationsfigur hat so ein Monarch deutlich mehr zu bieten als zum Beispiel ein Bundespräsident. Man muss sich nur einmal den Koningsdag In den Niederlanden ansehen.
Zu guter Letzt: Die Marke Windsor ist für die Briten ein volkswirtschaftlich unter dem Strich lohnendes Investment.
zum BeitragJan Schubert
Eine direkte Beteiligung Deutschlands (oder sonstige Länder) zur Unterstützung der Verteidigung der Ukraine benötigt weder eine EU-Mitgliedschaft, eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine oder ein bilaterales oder multilaterales Abkommen unter Beteiligung Deutschlands mit der Ukraine.
Art. 51 der UN-Charta ist völkerrechtlich völlig ausreichend (die offene Frage, ob sich die USA und das Vereinigte Königreich zusätzlich auf das Budapester Memorandum von 1994 berufen könnten, spielt für Deutschland keine Rolle).
Wenn schon eine direkte Beteiligung Deutschlands als Konfliktpartei völkerrechtlich gerechtfertigt wäre, so ist die Lieferung von Material für die Verteidigung des angegriffenen Staates erst recht gerechtfertigt.
Die Zurückhaltung bei den Leos könnte meiner Meinung nach darin begründet liegen, dass mit deren Hilfe die Ukrainer auf den Gedanken verfallen könnten, gleich auf die Krim durchzumarschieren, was über den Rauswurf der Russen aus dem Donbas hinaus den Krieg auf eine neue Eskalationsstufe hieven würde.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Stuttgart ist auch nicht Münster. Aufgrund der sehr komprimierten, geschlossenen Bauweise in der Innenstadt ist das Fahrradfahren dort außerordentlich unattraktiv. Die Höhendifferenz zwischen meinem Büro in der Innenstadt und meinem Heim beträgt ca. 250 m, das ist bei der Tour de France schon eine Bergwertung der dritten Kategorie.
zum BeitragJan Schubert
Alle, die Winnetou tatsächlich gelesen haben, werden sich an diese Stelle im Schlusskapitel des dritten Bandes erinnern:
"Aber wer zwischen den Gros-Ventre-Bergen am Metsur-Fluss vor dem Grabmal des Apachen steht, wird sagen 'Hier liegt Winnetou begraben, ein roter, aber ein großer Mann!'
zum BeitragUnd wenn einst der letzte Fetzen des Testaments zwischen Busch und Wasser vermodert ist, dann wird eine rechtlich denkende und fühlende Generation vor den Savannen und Bergen des Westens stehen und sagen: 'Hier ruht die rote Rasse. Sie wurde nicht groß, weil sie nicht groß werden durfte!'
Jan Schubert
Deutsche Dummheit? Also gibt es eine Dummheit, die mit der Staatsangehörigkeit verwoben ist? Oder die Menschen befällt, sobald sie in Deutschland sind?
zum BeitragAber es gibt doch mindestens einen Deutschen, der diese Dummheit entlarvt hat. Das wäre dann deutscher Durchblick, und alles wäre wieder gut, wenn ich nicht gerade gelernt hätte, dass Stereotypie in der Literatur die Gefühle der beschriebenen Volksgruppen verletzt.
Jan Schubert
[Re]: Den "Jupp" von BAP.
zum BeitragJan Schubert
Ich habe seit langem Karneval und Fasching aus vielerlei Gründen gemieden. Nächstes Jahr werde ich eine Ausnahme machen. Und ich werde mich verkleiden.
Für alle, die Winnetou für ein Sachbuch halten, hoffe ich, dass bei Harry Potter das Leben von Zauberern sachgerecht dargestellt wurde. Sonst wird es ziemlich leer in den Bücherregalen von Kinderzimmern; naja, vielleicht liegen da ohnehin nur noch phantasieersetzende Tablets herum.
Die Paranoia derjenigen, die ihre Umwelt nach Empörungsfeldern scannen, ist rasant. Im Spiegel gab es dieser Tage einen Artikel, der problematisierte, dass Jennifer Lopez und Ben Affleck ihre Hochzeit in einem Anwesen feierten, das an die Herrenhäuser reicher Sklavenhalter erinnere.
zum BeitragJan Schubert
Ja wenn das so ist, dann muss Willy Brandt historisch völlig neu bewertet werden. Schließlich war er von 1969-1974 Bundeskanzler und hat offensichtlich das "Versagen der bayerischen und deutschen Sicherheitsorgane" (netter Antagonismus) unter den Teppich gekehrt. Und die angeblich zu geringe Entschädigung der Hinterbliebenen hatte auch zu vertreten.
Was mir auffällt: Herr Abbas ist im vergangenen Jahr vom israelischen Verteidigungsminister empfangen worden. Die Operation Caesarea hat Israel wohl beendet und damit selbst ein Schlussstrich gezogen.
zum BeitragJan Schubert
"Im Moment gibt es eine vermögensbasierte Besteuerung nur im Zuge der Erbschaftssteuer."
Darf ich fragen, wie die Grundsteuer einzuordnen ist?
zum BeitragJan Schubert
Es gibt in diesen Fällen keine "internationalen Standards". Das dürfte bekannt sein, wenngleich es seit Wochen wiederholt wird. Auch keine Aufstockung, wenn erhebliche Teile bereits geleisteter Zahlungen durch unnötige Verfahrenskosten verbraucht wurden.
zum BeitragWas es gibt ist ein Interview aus 2012 mit einem der damaligen Fechter, Dan Alon, in der taz. Dieser sagte sinngemäß, er gebe Deutschland keine Schuld, die Verantwortung hätte beim israelischen Olympischen Komitee gelegen, er habe seine Karriere beendet, weil der israelische Verband auch nach dem Attentat kein Budget für Sicherheitsvorkehrungen bereit stellte.
Jan Schubert
"Das Video ist auch politisch gesehen eine positive Botschaft: Es zeigt, dass private Lebensfreude möglich ist, auch wenn die außenpolitische Lage gerade ernst ist. Es zeigt Freiheit von Angst – Angst, etwas falsch zu machen, Angst, aus der Rolle zu fallen."
Ein schöner Satz. Sollte vom Privatpiloten Friedrich Merz zukünftig zitiert werden.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Die wurden nicht geschickt, sondern gerufen, und zwar von Menschen, die Angst hatten.
zum BeitragJan Schubert
Die Höhe des Steuersatzes auf sogenannte Übergewinne ist nicht so sehr das Problem, entscheidend ist die Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2006 festgehalten, dass der sogenannte Halbteilungsgrundsatz keine verfassungsrechtliche Grenze darstellt. Vor diesem Hintergrund ist also eine erhebliche Verschärfung der Progression diskutabel.
Was angesichts der Grundsätze der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit für Ertragsteuern und des allgemeinen Gleichheitssatzes allerdings nicht geht, ist das Heranziehen des Umsatzes als Bemessungsgrundlage sowie die Bemessung des Steuersatzes nach willkürlicher Zuordnung des Steuerpflichtigen zu einer Branche. Abgesehen von dem Umstand, dass es viele Unternehmen gibt, die in mehreren Branchen tätig sind.
zum BeitragJan Schubert
Was hat man denn von einem Menschen erwartet, dessen Moskauer "Dissertation" hierzulande sofort beschlagnahmt würde?
Übrigens, wenn Frau Spitzer einen geeigneten Adressaten für Wiedergutmachungsforderungen sucht, er wäre einer.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Die Verhältnisse haben sich auch bei uns geändert. Als ich Ende der 90er in Paris arbeitete, war das die Standardausrüstung bei Fahrscheinkontrollen in Metro-Stationen.
zum BeitragWas noch schief läuft: die immense Zunahme von Messerattacken.
Jan Schubert
Die Volksrepublik testet gerade aus, wie weit sie gehen kann. Sie balanciert haarscharf an der Grenze der Verletzung Internationalen Rechts. Und mir kann keiner erzählen, dass diese umfangreichen Manöver nicht schon längst geplant waren, sondern eine Reaktion auf den Besuch von Pelosi sind. Sowas schüttelt man nicht innerhalb von ein paar Tagen aus dem Ärmel.
zum BeitragJan Schubert
Das ist ja interessant. Taiwans Bürger sollen also nach Ansicht des Botschafters Opfer von Propaganda sein. Wie gut, dass es in der Volksrepublik China so etwas nicht gibt.
Nach dem letzten mir bekannten Demokratieindex liegt Taiwan auf Platz 8 (nur skandinavische Länder und Irland stehen besser da). Die Volksrepublik China liegt auf Platz 148.
Ich denke, Taiwan hat sich als souveräner Staat recht gut entwickelt. Die Volksrepublik China hat dort seit über 70 Jahren nichts zu melden. Erstaunlich, wie viele Menschen auch im Westen die gewünschte Annexion Taiwans als Wiedervereinigung oder innere Angelegenheit Chinas missdeuten.
zum BeitragJan Schubert
Das Wort "zündeln" erlebt dieser Tage eine Hochkonjunktur, als habe eine Institution dessen Verwendung angeordnet. Der Konflikt ist nicht durch die Benennung der Ursachen begründet, die darin liegen, dass sich die Volksrepublik nicht mit der staatlichen Souveränität Taiwans und dem freien Willen dessen Bewohnern abzufinden bereit ist, sondern offen Gewalt androht.
zum BeitragWenn der Hinweis auf die Rechtslage - das Gewaltverbot gem. Art 2 Abs. 4 UN-Charta gilt universell - nicht mehr zulässig sein soll, dann dürfte auch das Thema Uiguren (womit sich die Linke ja ebenfalls schwer tut) vom Tisch sein, denn hier handelt es sich im Unterschied zu Taiwan mit Sicherheit um eine innerchinesische Angelegenheit.
Jan Schubert
Bevor die Studentin zu viel Zeit in ihre Forschungen und die Formulierung einer Verfassungsbeschwerde investiert, sollte sie sich noch mal den Stichworten "Öffentliche Gewalt" und " Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde" widmen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Xi, nicht "sie".
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Tja, dann muss sie wohl auch ein ernstes Wort mit Putin reden. Letzterer hat Anfang März Taiwan auf die Liste der unfreundlichen Staaten gesetzt und damit implizit zum Ausdruck gebracht, dass Taiwan etwas Eigenständiges ist, auf das die Volksrepublik keinen Einfluss hat. Mit anderen Worten: ein souveräner Staat.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Xi, nicht "sie".
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich hatte lediglich dem Foristen "Alleswisser" geantwortet, der Obama das Urheberrecht zusprechen wollte.
zum BeitragJan Schubert
Ich verstehe die Aufregung der Festland-Chinesen nicht. Sie haben seit über 70 Jahren auf Taiwan nichts zu melden, und das verschlechtert sich durch den Besuch einer unbewaffneten alten Dame auch nicht.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Völkerrechtlich ist Taiwan ein souveräner Staat - es gibt auch keine Exekutivbefugnisse der Volksrepublik China auf dem Territorium von Taiwan.
zum BeitragBevor der erwartbare Einwand kommt: Völkerrechtlich ist weder die Anerkennung durch einen anderen Staat noch die UN-Mitgliedschaft konstitutiv für die Staatsqualität.
Jan Schubert
Die Rechtslage ist doch entsprechend § 18 AsylG klar.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Der Mossad agiert schon sehr lange so, ganz offen. Andere etwas verdeckter.
zum BeitragJan Schubert
Die Argumentation der Hinterbliebenen legt nahe, dass es bereits im Jahr 1972 eine staatliche Verantwortung für den geordneten Ablauf von Terrorattacken gegeben habe. Dies ist natürlich nicht der Fall, auch wenn die missglückten Aktion der Einsatzkräfte berechtigterweise kritisiert wurden und im Ergebnis zur Gründung der GSG 9 führte.
Was die angesprochenen internationalen Standards betrifft, so gibt es diese nicht in Bezug auf Leistungen an Hinterbliebene von Gewaltopfern. Es gibt es gibt auf Ebene der EU eine Richtlinie von 2004 zur Entschädigung von Opfern von Gewalttaten, ohne Beträge zu nennen. Über die Richtlinie hinausgehend existiert in Deutschland das Opferentschädigungsgesetz, das auch Hinterbliebene im Blick hat, in seiner beschränkten Rückwirkung (Härteregelung) im vorliegenden Fall jedoch kaum zur Anwendung kommen dürfte, natürlich auch nicht der Höhe nach. Israel hat an die Familie eines im Rahmen der Operation Caesarea 1973 in Norwegen getöteten Marokkaners dem Vernehmen nach 400.000 US-Dollar bezahlt. Allerdings handelte es sich dabei um eine staatlich angeordnete vorsätzliche Tötung, während in München einzelnen Einsatzkräften, wenn überhaupt, höchstens Fahrlässigkeit zur Last fiele.
Die Bundesrepublik hat vorliegend ohne rechtliche Verpflichtung zweimal Leistungen erbracht. Aus welchen Gründen eine moralische Verpflichtung zugunsten der Hinterbliebenen ein drittes Mal in Geld umgerechnet werden soll, erschließt sich mir nicht.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Durch die Auffangmaßnahmen (Umwegflüge, Mietwagen, Zusatzfahrten, Zusatzübernachtungen etc.) ist das bestenfalls ein Nullsummen-Spiel.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: In Taiwan darf man, im Unterschied zur Volksrepublik China, in einigermaßen demokratischen Strukturen leben und wählen. Ein Zusammenschluss mit dem Festland hat dort keine Chance, wie die letzten Wahlen und Umfragen ergeben haben. Danach wollen mehr als 70 Prozent der Taiwaner selbst dann keinen Anschluss an die Volksrepublik China, wenn es das gleiche Niveau an wirtschaftlicher und politischer Entwicklung wie in Taiwan erreicht hat. Unter den 20- bis 34-Jährigen liegt die Zahl sogar bei fast 95 Prozent.
zum BeitragJan Schubert
Diejenigen, die versuchen, den Beschuss des Hafens von Odessa damit zu relativieren, dass gegebenenfalls "militärische Infrastruktur" oder gar Raketen das Ziel gewesen sein könnten, Unternehmen damit nichts anderes als den durchschaubaren Versuch der Rechtfertigung des Angriffskrieges.
zum BeitragRussland hat auch in Odessa nichts zu suchen. Eine Gefahr für russisches Territorium geht von Odessa nicht aus und für russische Bürger nur insoweit, als sie in die Ukraine eingefallen sind.
Jan Schubert
[Re]: Ich habe keine Ahnung, wie sich Klopp einordnet, aber auf den Verbrauch dürfte es keinen Einfluss haben.
zum BeitragJan Schubert
An anderer Stelle gibt es heute in der taz einen Artikel, in dem der Autor mal ganz spontan nach Split flog:
taz.de/Urlaub-einm...ngeplant/!5866851/
Mehr gibt es zu diesem unsäglichen Thema eigentlich nicht zu sagen. Oder halt, eins noch: Jürgen Klopp fliegt von England aus regelmäßig in sein Heim auf Sylt. Sicher nicht mit einem lahmen Propellerflugzeug wie Merz. Er muss sich allerdings öffentlich dafür nicht rechtfertigen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Für die Maßnahmen, die den Aktivisten vor schweben, sind Gesetze und Verordnungen erforderlich, dass es nur so raucht!
zum BeitragSollten diese dann in Kraft treten, werden sie eifersüchtig darüber wachen, dass sie auch eingehalten werden und nicht, auch nicht unter Berufung auf irgendeine Legitimität, durch zivilen Ungehorsam unterlaufen werden.
Jan Schubert
[Re]: Das ist nicht nur eine eigenwillige Rechtsauffassung, sondern auch eine eigenwillige Rechts-Auffassung.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich bin ja im Grunde Ihrer Meinung, aber Sie sehen meinen Punkt nicht. Ihr Differenzierungsvermögen ist noch lange nicht das derjenigen, deren Lebensinhalt aktuell darin zu bestehen scheint, ihre Umgebung auf Verstöße gegen ihre Maximen geradezu zu scannen.
zum BeitragUnd wenn es nur unkritisch-ironische Untertöne geht, dann könnte man diese auch ohne explizite Wortwahl artikulieren.
Jan Schubert
[Re]: Vorsicht! Die Beschreibung trifft zu Teilen auf auf Events wie Wacken zu.
zum BeitragJan Schubert
Vor ein paar Generationen hat man mit Musik noch Tabus gebrochen, nun kommt der Backlash.
Noch feiern sich die Tugendwächter, da es Veranstaltungen (ähnliches gab es vor einigen Wochen auf dem Stuttgarter Frühlingsfest) bzw. ein Musikgenre betrifft, über die man intellektuell erhaben ist.
Aber Robespierre war am Ende auch ein wenig verdutzt. Und so ist die Geschichte damit nicht zu Ende, sondern sie fängt erst an, von A wie AC/DC (Given the dog a bone) bis Z wie Zappa (Bobby Brown). Daher wird dermaleinst im Radio vorsichtshalber nur noch Helene Fischer und die Original Oberkrainer gespielt werden. Strafe muss sein!
Btw: Wie geht es eigentlich dem Jupp von BAP?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: So isset. Natürlich muss sich Lindner der Außenwirkung bewußt sein, ein paar Umdrehungen weniger hätten ihm die Party auch nicht vermiest. Aber: eine meiner Töchter war auf der Hochzeit einer türkischen Kommilitonin eingeladen. 700 Gäste, die Gemeindehalle war voll. Viele aus der Türkei eingeflogen. Und das ist Standard. Btw: es ist wirklich wirklich nicht schwer, ein kleines Propellerflugzeug von einem Privatjet zu unterscheiden, nur Mut! Während ich dies schreibe zeigt mir mein Radar im Umkreis von 25 km neben Verkehrsflugzeugen 24 Segelflugzeuge, 7 private Propellerflugzeuge und 4 Privatjets. Und das sind nur die, die einen Transponder benutzen. Ich glaube kaum, dass das alles CDU-Politiker sind...
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Nr. 6. Dem Fehlen von Gründen ist gleichzusetzen, wenn die Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so daß sie in Wirklichkeit nicht erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, BVerwG NJW 1998, 3290.
Da nich für :-)
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich rate oft, verständlich zu schreiben, sonst liegt ein Revisionsgrund nach § 138 VwGO vor.
zum BeitragJan Schubert
"Kriminalisiert" wird, wer gegen strafrechtliche Normen verstößt, die von der demokratisch gewählten Legislative verfassungsgemäß beschlossen wurden. Punkt. So, und nicht anders.
zum BeitragSonst bastele ich mir mein Strafrecht auch selbst zusammen, nicht zur Freude aller.
Jan Schubert
[Re]: Ihre teilweise berechtigte Kritik geht in diesem Falle fehl. Die Marmorlata wurde schon bestiegen, bevor es Wintersport gab. Und es handelte sich nicht um eine Lawine im herkömmlichen Sinne, sondern um einen Gletscherbruch, der in diesem Ausmaß offensichtlich nicht vorhersehbar war.
zum BeitragJan Schubert
Bitte die volle Namensnennung zukünftig bei anrüchigem Verhalten jedweder Provenienz. Und bitte keine Artikel mehr zu irgendwelchen Datenthemen.
zum BeitragJan Schubert
G7 in der Pflicht.
Okay. Dazu muss man sich treffen, und zwar persönlich und nicht per popeliger Video-Konferenz, schließlich geht es ja nicht nur um die Vertriebszahlen des letzten Quartals.
Danke für die Klarstellung.
zum BeitragJan Schubert
Ich bin vorhin mit dem Bus in mein Büro gefahren und werde mir erlauben, zur Feier des Tages frühzeitig ins Freibad zu gehen. Das konnte ich früher so bewältigen, heute empfiehlt es sich, schnell noch ein Blick in die Zeitung zu werfen, um den aktuellen Stand der gesellschaftlichen Problematik dieses Tuns abzufragen.
zum BeitragJan Schubert
Lichtjahre sind eine Entfernungseinheit.
zum BeitragJan Schubert
Also da kenne ich noch mehr, die sich mit Russland solidarisieren, einschließlich Frau Wagenknecht und ihr Schwarzer Kanal ("Aber die NATO, aber die NATO").
zum BeitragAuch wenn einem das Ergebnis nicht passt, eine Störung der öffentlichen Ordnung einerseits und eine Straftat andererseits sind - zum Glück - immer noch unterschiedliche Kategorien.
Jan Schubert
Ob Frau Wallrabenstein bei Anwendung ihres einschränkenden Ressourcennutzungsverbots über die Ressource "Amtsgewalt" nicht doch zum gleichen Ergebnis käme, lasse ich mal dahinstehen.
Was mich damals viel mehr störte war die Forderung, dass das Wahlergebnis rückgängig gemacht werden müsse. Wohlgemerkt ein Ergebnis, das in Ausübung des freien Mandats (Artikel 53 der Thüringischen Verfassung entspricht insoweit Art. 38 GG) zustande kam und daher nicht aus (verfassungs)rechtlichen Gründen zu beanstanden war, sondern rein aus parteipolitischen Gründen.
Wenigstens hat sie nicht zum Sturm auf den Landtag aufgerufen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Strafrechtliche Normen sind grundsätzlich abstrakt-generell.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft ich lesen muss, dass jemand eine Verhandlungslösung fordert, ohne auch nur irgendetwas zu den Rahmenbedingungen und dem Inhalt einer solchen Verhandlungslösung zu sagen. Der Wunsch, die Ukraine mögen den Krieg gewinnen, beinhaltet dagegen in den allermeisten Fällen nicht, dass sich Russland der Ukraine ergibt, sondern lediglich das überfallene Territorium räumt und Tötungen im überfallenen Territorium und Zerstörungen auf diesem Territorium einstellt.
zum BeitragJan Schubert
Der Kläger wohnt weder in Wittenberg noch wird er in sonstiger Weise aktiv mit dem Relief konfrontiert. Warum sollte das Urteil anders ausfallen, als in den Fällen der Herstellung oder des Tragens von ACAB-Shirts?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Gab es, haben sich aber auf dem Weg zum Tatort verfahren.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Als Dauergast in Paris kann ich Ihnen versichern, dass es dort genügend Autos im Zentrum gibt. Anschläge können Sie nicht verhindern, Sie können maximal Ort und Zeit von Anschlägen beeinflussen.
zum BeitragJan Schubert
Wenn man die höhere Besteuerung von sogenannten Übergewinnen einigermaßen rechtssicher gestalten möchte, dann läuft das auf eine allgemeine Tariferhöhung bei der Ertrags- bzw. Einkommensbesteuerung hinaus. Ein Sondertarif für bestimmte Branchen dürfte ansonsten in Karlsruhe landen. Deswegen ist ja beispielsweise das Lieferkettengesetz für alle Unternehmen gültig, obwohl man erkennbar auf Kik und ähnliche Textilunternehmen zielte.
zum BeitragAnsonsten könnte man ja auch auf den Gedanken kommen, nicht nur die Gewinnbesteuerung nach Branchen unterschiedlich zu behandeln, sondern auch den Steuertarif für das Einkommen der dort tätigen Arbeitnehmer.
Jan Schubert
Ein Flashmob, bei dem die Teilnehmer zu dessen Leidtragenden werden. Auch mal nett.
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[Re]: Für Deutschland ist sie neu. Und der dahinterstehende Gedanke, bei Ertragssteuern eine nach Branchen differenzierende Besteuerung einzuführen, scheitert hier aus mehreren Gründen.
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Zitat aus dem Artikel: Die EU und die Nato versuchten, Serbien in der freien Wahl seiner Partner zu behindern, sagte Lawrow am Montag in einer Video-Konferenz mit ausländischen Journalisten in Moskau. „Serbien sollte die freie Wahl haben.“
Ersetze Serbien durch Ukraine. Frechheit und Dummheit sind kommunizierende Röhren.
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Da hat BioNTech aber Glück, dass diese Idee erst jetzt aufkommt.
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Damit gibt man Herrn Hoecke ja einen prima Hebel, um Gesetze zu verhindern. Er muss vorher nur ankündigen, dafür zu stimmen.
Es ist offensichtlich, dass in vielen Parlamenten Abgeordnete sitzen, die die Mehrheit der Bürger dort lieber nicht sähen. Trotzdem scheint es, Stand heute, mit rechten Dingen zugegangen zu sein. Was das konkrete Gesetz anlangt, so stellt sich primär die Frage, ob es formell und materiell verfassungsgemäß ist. Ob irgendwelche Desperados von den Rändern dafür oder dagegen gestimmt haben, ist hierfür unerheblich. Den Vorgang sollte man erst dann dramatisieren, wenn im Vorfeld Absprachen getroffen werden.
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Wahrscheinlich meinte er die RAF. Kann man ja immer wieder lesen, dass Teile der Bewegung die Meinung vertreten, ohne massive Straftaten, vor allem Sabotage, ginge es nicht mehr.
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Für brennende Autos in Berlin könnte die taz ein eigenes Ressort schaffen. Und dann über alle Initiatoren berichten.
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Wenn man sich Text und Historie des zweiten Zusatzartikels zur US-amerikanischen Verfassung ansieht und gegenüberstellt, für welche Fehlentwicklungen er missbraucht wird, dann könnte, wenn sich die USA schon nicht den Luxus einer zeitgemäßen Verfassung gönnen wollen, der Supreme Court wenigstens für eine zeitgemäße Auslegung sorgen.
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[Re]: Ihren letzten Satz verstehe ich nicht, denn weiter unten schreiben Sie:
"Den Prozess machen und verurteilen kann man ihn natürlich nur wenn man ihn auch zu fassen kriegt."
Sie können sicher sein, und es wurde darüber bereits umfänglich berichtet, dass die Ermittlungsverfahren gegen die Großen schon geraume Zeit laufen. Dass die ganz Großen, die Russland höchstens noch zum Besuch von Schurkenstaaten verlassen werden, vor Gericht gestellt werden, ist allerdings unwahrscheinlich, wenngleich sich das Ceausescu auch gedacht haben mag.
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Taiwan ist, noch deutlich länger als die Ukraine, seit vielen Jahrzehnten ein souveräner eigenständiger Staat (was man auch als Nichtmitglied der UNO sein kann; die formale Nichtanerkennung ist ein reiner Etikettenschwindel). Das hat die Volksrepublik hinzunehmen. Noch dazu handelt es sich um ein grundsätzlich demokratisches Staatswesen (jedenfalls im Vergleich zur Volksrepublik), dessen Bürger mit überwiegender Mehrheit keinen Anschluss an die Volksrepublik wünschen; nur 1,4% befürworten einen Anschluss an die Volksrepublik. Nur zu verständlich, wenn man sieht, was in Hongkong seit 1997 geschieht. Daher müsste die Volksrepublik noch erfindungsreicher als Russland in Bezug auf die Begründung für einen gewaltsamen Anschluss sein.
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Um noch etwas Wasser in den Traditionswein zu schütten: der SC Freiburg hat zukünftig nicht mehr den Schwarzwaldmilch-Konzern (den letzten Konzernabschluss kann ich gerne zur Verfügung stellen) als Hauptsponsor, sondern einen europaweit tätigen Konzern im Bereich online-Autohandel.
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Leipzig ist nur durch die Türe getreten, die Eintracht Braunschweig, Bosman und vor allem Borussia Dortmund weit aufgestoßen hatten. Von da ist der Weg zu einem Start-up nicht mehr weit, sondern folgerichtig.
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Ich dachte, in der taz gibt es keine profane Unfallberichterstattung?
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[Re]: Mag sein. Mir käme dann umso weniger in den Sinn, Sie wegen Methanerzeugung zu belangen.
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Da bin ich mal auf die Anspruchsgrundlage gespannt, mit der ein Methanerzeuger zivilrechtlich gegen den Hersteller von CO2-Emittenten vorgeht.
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[Re]: Zum Glück gehört es zu "unseren Werten", dass es mit dem "Unter den Teppich kehren" nicht so klappt wie in autoritären Staatsformen.
Sie und ich sind im Grunde genommen bestens über diese Verfehlungen informiert und können sich mit etwas Fleiß aus verschiedensten Quellen ein differenziertes Bild verschaffen. Verfehlungen werden auch sanktioniert, wenn auch leider nicht immer oder in ausreichendem Umfang; wir sind uns beide sicher darin einig, dass wir z.B. George W. Bush gerne auf einer Anklagebank gesehen hätten (immerhin soll es wohl in den USA ein Ermittlungsverfahren gegeben haben, welches jedoch im Sande verlaufen ist).
Aber auch hier haben wir dank unserer Werte die Chance auf Teilhabe und Veränderung, wozu eben die lästige Hürde der Mehrheitsfindung übersprungen werden muss. Der Diskurs ist jedenfalls umfassend möglich und wird auch in vielfältiger Form geführt. Diese Chance ist Bürgern in autoritären Staatsformen nicht gegeben.
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[Re]: Meinen Sie den "Werte-Westen"? Der wird als "sogenannter" in Kommentaren gerne bemüht, um Russlands Aggression zu relativieren.
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Vielen Dank für den Hinweis auf die KSZE, der Vorläuferin der OSZE.
zum BeitragIch erinnere im Zusammenhang mit dem Überfall Russlands nochmal diejenigen, die, wenngleich in der Regel inhaltsleer, Forderungen nach einer Verhandlungslösung mit Russland fordern, daran, dass Russland aktuell - und nicht zum ersten Mal - völkerrechtliche Vereinbarungen unterschiedlicher Natur gebrochen hat.
Dazu zählt auch die Europäische Sicherheitscharta der OSZE (Istanbul 1999), neben der NATO-Grundakte und dem Budapester Memorandum beispielsweise.
Vom Gewaltverbot der UN-Charta einmal ganz zu schweigen.
Jan Schubert
Der Überfall Russlands führt dazu, dass sich viele Staaten dazu genötigt sehen, ihre Ausgaben für Verteidigung zu erhöhen. Unabhängig von der Mitgliedschaft in der NATO. In Österreich beispielsweise gibt es Stimmen, die angesichts des im Vergleich mit der Bundeswehr ähnlich zweifelhaften Zustandes des Bundesheeres dafür plädieren, NATO-Mitglied zu werden, da dies billiger käme, als die Selbstertüchtigung.
Und ja, Versicherungen kosten Geld.
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[Re]: Sie sind nicht der Einzige.
Das aktuell Erschreckende für mich ist, wie unreflektiert das Primat des Rechts aus purer Angst dem Recht des Stärkeren geopfert wird. Jetzt geht es gegen die Finnen.
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[Re]: Ich weiß nicht, warum man es immer wiederholen muss: die NATO ist kein Land, ihr gehören einzelne Staaten an; sie schützt deren äußere Sicherheit, die Durchsetzung von Großmachtinteressen einzelner Mitgliedsstaaten gehört nicht zu ihren Aufgaben.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Deswegen wiederholen sich solche Taten ja leider regelmäßig. Herr Kassem bleibt aber am besten da wo er ist. In vielen Rechtsstaaten gilt das Prinzip, dass der Anstifter gleich dem Täter bestraft wird.
zum BeitragJan Schubert
Dass die Ukraine gewinnen kann, wage ich zu bezweifeln. Russland kann und darf allerdings nicht gewinnen, darüber dürfte mehrheitlich Einigung bestehen.
Aus meiner Sicht ist es am wahrscheinlichsten, dass der Status quo ante, bezogen auf den 24. Februar, wieder hergestellt wird. Die Ukraine und Russland haben dann für nichts und wieder nichts viele tausend Tote und unbeschreibliches Leid und Zerstörung zu beklagen, was im Ergebnis Russland anzulasten ist. Für Russland kommt zusätzlich der langfristig immens hohe Preis der erwiesenen Verkommenheit in Form systematischer Kriegsverbrechen obendrauf.
Der immer wieder geäußerte Wunsch, die Ukraine solle sich zur Verhinderung von zukünftigen Leid unterwerfen, ist allerdings für das Leben der Ukrainer keine Option. Wenn es Konstante in Regimen wie dem russischen gibt, dann sind das Säuberungsaktionen. Und Stalin hatte in ähnlichem Umfang den Tod von Sowjetbürgern zu vertreten wie das Dritte Reich.
zum BeitragJan Schubert
Dazu folgende Gedanken:
zum Beitrag1.
Die nun sattsam bekannte Forderung, man müsse einfach mit Putin verhandeln, erinnert in ihrer Weltfremdheit allmählich an den alten Witz aus der Titanic, das Hungerproblem der Welt sei gelöst, wenn alle mehr essen würden.
2.
Sodann stellt sich die Frage, wer mit wem worüber verhandelt und mit welcher Vertretungsmacht. Über die Integrität der Ukraine kann nur die Ukraine verhandeln. Das generöse Angebot an Schweden und Finnland widerspricht allen völkerrechtlichen Verträgen, die zu diesem Thema abgeschlossen wurden und die Russland selbst unterzeichnet hat. Auch hier wäre es ein Kotau vor der Gewalt.
3.
Man muss weder Jurist noch gar Völkerrechtler sein, um zu wissen, dass Verträge, die eine Seite dadurch erwirkt, dass sie Gewalt androht oder gar ausübt, das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Sie sind bestenfalls der Nährboden für zukünftige revanchistische Auseinandersetzungen.
4.
Die angebliche Bedrohung durch die NATO ist nur ein Pappkamerad, den Putin gerne verwendet. Worum es ihm wirklich geht, hat er bereits vor dem Einmarsch in die Ukraine klar dargelegt: es gilt, historische Fehler zu korrigieren, die von Lenin über Chruschtschow und Gorbatschow gemacht wurden. Der Ukraine wird schlicht das Existenzrecht abgesprochen. Im übrigen:
Was glaubt Putin wohl, hat China an der Grenze zwischen Wladiwostok und Krasnokamenk stationiert?
Jan Schubert
Heißt das jetzt nicht auch, Putin hätte die Landtagswahlen abwarten sollen? Er musste doch schon das Ende der Olympischen Spiele abwarten.
zum BeitragIm Ernst: Scholz hatte keine Einwände die Reise von Merz und dieser hat sich, zumindest nach meiner Wahrnehmung, bislang rhetorisch zurückgehalten.
Jan Schubert
Jegliche vertraglichen Vereinbarungen, die dergestalt über einen Waffenstillstand hinausgehen, dass sie mit Zugeständnissen der Ukraine verknüpft sind, sind gemäß Art. 52 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig.
zum BeitragJan Schubert
Ich glaube inzwischen, Putin und Lawrow freuen sich jeden Abend im Kreml wie Max und Moritz.
Ich freue mich auf das letzte Kapitel.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Warum sollte sich die taz von anderen Blättern unterscheiden. Alle berichten doch von ein und demselben Krieg mit ein und derselben Ursache.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich kann in den Artikeln der Redaktion nur wenig bis kein Verständnis für Putin erkennen.
zum BeitragJan Schubert
Vielleicht hilft bei der Bewertung der Bedrohung und der Notwendigkeit der Nothilfe ein zynisches Zitat Putins vom 24. Februar:
"Ich möchte Sie daran erinnern, dass weder bei der Gründung der UdSSR noch nach dem Zweiten Weltkrieg jemand die Menschen in den Gebieten, die die heutige Ukraine bilden, gefragt hat, wie sie ihr Leben gestalten wollen.
Unsere Politik basiert auf der Freiheit, der Wahlfreiheit eines jeden, seine eigene Zukunft und die seiner Kinder selbst zu bestimmen. Und wir glauben, dass es wichtig ist für alle Völker, die auf dem Gebiet der heutigen Ukraine leben, für alle, die dieses Recht ausüben wollen - das Recht zu wählen."
Einem Teil der Bevölkerung der Größe eines besseren Landkreises (Luhansk und Donezk) wird die Qualität eines Staatsvolkes zuerkannt. Nun muss man nicht besonders fantasievoll sein, um auf der Landkarte außerhalb Russlands weitere Staatsvölker zu finden, die solchem Revanchismus als Vorwand dienen können. Das Baltikum hat das immer schon befürchtet. Und vielleicht benötigt es einen solchen Vorwand auch gar nicht. Die kreative Begründung seiner Vorwärtsverteidigung hat Putin ja an anderer Stelle am 24. Februar explizit dargelegt. Das haben wiederum die Schweden und Finnen schnell erkannt.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Sicher haben Sie es übersehen, auch die Petition ist eine Form der Ausübung von Freiheitsrechten, die ich zu akzeptieren habe. Ich habe sie allerdings in freier Meinungsäußerung bewertet.
zum BeitragUnd was den weiteren Weg, den es zu diskutieren gilt, betrifft: Ich kann in dem offenen Brief keinerlei sinnvollen Lösungsansatz erkennen.
Jan Schubert
[Re]: Das haben Sie gut erkannt. Ich zitiere gerne aus Herrn Putins Rede vom 24. Februar:
"Ich muss mich auch an die Soldaten der Streitkräfte der Ukraine wenden.
Genossinnen und Genossen! Ihre Väter, Großväter und Urgroßväter haben nicht dafür gegen die Nazis gekämpft und unser gemeinsames Vaterland verteidigt, damit die heutigen Neonazis die Macht in der Ukraine ergreifen können. Sie haben einen Treueeid auf das ukrainische Volk geschworen und nicht auf die volksfeindliche Junta, die die Ukraine ausraubt und genau dieses Volk schikaniert."
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Den offenen Brief könnte man ja vielleicht noch als Meinungsäußerung durchgehen lassen. Daraus eine Petition zu machen ist jedoch nichts anderes als eine Kollekte für Putin.
zum BeitragJan Schubert
"Momentan ist es die US-Regierung, die am wenigsten diesen Krieg stoppen will."
Da habe ich aufgehört, weiterzulesen.
zum BeitragJan Schubert
Diesen russischen Mittelfinger an die Adresse des UNO-Generalsekretärs unmittelbar nach seinem Besuch in Moskau mögen sich diejenigen in Ruhe zu Gemüte führen, die nach wie vor behaupten, man hätte nicht genügend mit Putin verhandelt.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich bin kein Militärexperte und kenne die Ausrüstung der Ukraine nicht. Aber wenn diese den Krieg nicht nur mangels entsprechender Waffen auf das Gebiet der RF ausweitet - was völlig legitim wäre - dann ist der Ukraine das hoch anzurechnen.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Das Prinzip, keine Waffen in Kriegsgebiete zu liefern, wird im Fall der Ukraine nicht verletzt. Es ist kein x-beliebiges Kriegsgebiet, in dem irgendwelche Desperados aufeinander schießen und wovon die Industrie tunlichst nicht profitieren sollte. In der Ukraine gibt es einen eindeutigen Aggressor, Russland, dessen Angriff auf die Ukraine mit keinen anerkennenswerten Gründen zu rechtfertigen ist.
Die Lieferungen als Nothilfe sind daher beispielsweise nach Art. 51 der UN-Charta gerechtfertigt, wenn nicht sogar ein Anspruch der Ukraine auf Unterstützung besteht (soweit würde ich nicht gehen wollen). Lieferungen machen den Helfer auch nicht zur Kriegspartei.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass nach zumindest meiner Lesart, Putin am frühen Morgen des 24. Februar mittelbar Ihnen und mir ebenfalls den Krieg erklärt hat.
zum BeitragJan Schubert
Schlimm, wie diese Straße auf dem Bild zugeparkt ist. Aber genauso schlimm, wie sie mit Häusern zugebaut ist.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Alle Achtung, mir scheint, Sie wissen mehr als Putin selbst weiß.
zum BeitragJan Schubert
Ich übersetze das mal ins Praktische: gebt dem Ladendieb den ergriffenen Kasten Bier und die Schnitzel mit, damit er nicht noch den Rest der Einrichtung und Auslage demoliert. Den eingetretenen Schaden legen wir auf die Kunden (Geberkonferenz) um. Ob er sich ans Hausverbot hält ist eine offene Frage, aber zumindest für heute haben wir erst mal Ruhe.
zum BeitragJan Schubert
In Russland wird die Sonderoperation übrigens als "Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zum Schutz der Interessen der Russischen Föderation und ihrer Bürger sowie zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" bezeichnet.
Schon dafür wünsche ich Putin seine besondere Ceausescu-Operation.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Der Vertrag ist meines Wissens ausgelaufen. Und ob sein Artikel 4 einem NATO-Beitritt entgegensteht, ist Auslegungssache. Wenngleich man die Putinsche Auslegung antizipieren kann.
zum BeitragJan Schubert
Der bedauernswert rückständige Zustand der Gesellschaft Russlands lässt sich am einfachsten am Umstand der aktuellen Aggression wie auch an dessen Durchführung ablesen. Da sind die hiesigen Demonstranten nur eine Fussnote.
zum BeitragJan Schubert
Österreich steckt in einem Dilemma. Sein Militär ist, bezogen auf dessen Kernaufgabe Landesverteidigung, in einem ähnlichen Zustand wie die Bundeswehr. Bleiben zwei Optionen: entweder massive Investitionen oder NATO-Beitritt.
zum BeitragJan Schubert
Man kann durchaus Verständnis für Frau Spiegel und ihre familiäre Situation haben. Aber warum übernimmt sie danach eine noch zeitraubendere Aufgabe als Bundesministerin?
zum BeitragJan Schubert
Die stereotype Gleichsetzung von NATO und Russland als Akteuren in diesem Krieg ist ermüdend.
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis.
Die NATO ist kein Staat und hat keine eigenen Territorialinteressen. Territoriale Interessen haben die Mitglieder der NATO. Die NATO schützt deren Integrität, nicht deren Ausweitung (also bitte nicht mit Serbien ablenken).
Die angesichts der Inzwischen bekannten Informationen völlig unbrauchbaren Handlungsoptionen (und selbst diese sind unkonturiert) erinnern fatal an das "ja, aber..." der Wagenknecht-Fraktion.
Wahrscheinlich würde er auch seinen Töchtern verbieten, Pfefferspray in der Handtasche mitzuführen.
zum BeitragJan Schubert
Es ist ein immer wiederkehrendes Phänomen in Vernehmungen, dass ertappte Täter schnell alternative Kausalverläufe behaupten ("von den USA bestellt"), für die sie allerdings keinerlei Indizien oder gar Belege haben. In Zeiten, in denen auf Telegram Videos kursieren, die belegen sollen, dass Mariupol eigentlich gar nicht zerstört ist, ist das nicht mal so aussichtslos.
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Warum wiederholen Sie Behauptungen, die erstens unvollständig bzw. widerlegt und zweitens durch chronologisch nachfolgende Tatsachen überholt sind?
zum BeitragJan Schubert
[Re]: Ich zitiere mal für Sie auszugsweise § 6 des Völkerstrafgesetzbuches:
"(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
zum Beitrag1.
ein Mitglied der Gruppe tötet, [...]."
Jan Schubert
[Re]: Worüber soll nun, nachdem sich vor dem 24. Februar westliche Politiker im Kreml die Klinke in die Hand gaben, verhandelt werden, und mit wem? Was würden Sie denn Russland in Verhandlungen anbieten? Einen Teil der Beute behalten zu dürfen?
zum BeitragJan Schubert
Ziemlich verquast, das Ganze. Eine Selbstanzeige, nachdem der Sachverhalt allen Beteiligten bekannt ist und übers Wochenende bereits lang und breit diskutiert wurde?
Und inzwischen bekannt ist, dass die Statuten maximal eine Gelbe Karte für Coman hergeben - bitte einmal subsumieren, was ein nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler ist.
Da nich' für!
zum Beitrag